Empfänger palliativer Versorgung sind Patienten, die an den Symptomen einer unheilbaren und in absehbarer Zeit zum Tode führenden Krankheit leiden.
Was benötigen wir?
Kostenübernahme
Für die SAPV wird eine ärztliche Verordnung (Muster 63) benötigt, die der Haus- oder Facharzt ausstellt. Bei der Entlassung aus einem Krankenhaus kann dies auch der Stationsarzt übernehmen. Die gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten. Eine Zuzahlung des Patienten gibt es nicht.