Für wen steht SAPV zur Verfügung?

Empfänger palliativer Versorgung sind Patienten, die an den Symptomen einer unheilbaren und in absehbarer Zeit zum Tode führenden Krankheit leiden.

Was benötigen wir?

  • Ihr Einverständnis von unserem Team versorgt und palliativmedizinisch behandelt zu werden.
  • Verordnung (besondere Überweisung) Ihres Haus- oder Facharztes für die spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) – Muster 63
    (Im Notfall können Sie uns aber auch direkt anrufen)
  • Aktuelle Befunde und Entlassungsbriefe (Epikrisen)

Kostenübernahme

Für die SAPV wird eine ärztliche Verordnung (Muster 63) benötigt, die der Haus- oder Facharzt ausstellt. Bei der Entlassung aus einem Krankenhaus kann dies auch der Stationsarzt übernehmen. Die gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten. Eine Zuzahlung des Patienten gibt es nicht.